Schrittmaßrechner für Treppen
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Wohnraum ist teuer – und die Preisspirale dreht sich scheinbar unaufhörlich immer weiter nach oben. Wen wundert es da noch, dass ausgerechnet die Treppenhäuser immer enger geplant werden? Doch ganz so einfach ist es mit dem Platzsparen nicht, denn unsere Normen und Landesbauordnungen geben zahlreiche Regeln vor, wie eine Treppe korrekt zu planen ist.
Eine dieser Regeln ist auf den ersten Blick ziemlich unscheinbar und doch ist sie für die Begehbarkeit ein entscheidender Faktor: die Schrittmaßregel gemäß DIN 18065. Was aber verbirgt sich hinter dieser Regel?
Mit jedem Schritt überwindet der Mensch eine gewisse Entfernung, die sogenannte Schrittlänge. Diese liegt bei einem durchschnittlichen europäischen Erwachsenen bei 590 - 650 mm. Horizontal gemessen ist die zurückgelegte Strecke je Schritt jedoch deutlich geringer, wenn man dabei eine Treppe benutzt. Logisch, denn man muss ja gleichzeitig den Höhenunterschied mit überwinden.
Berechnen Sie das Schrittmaß für eine Treppe und bewerten Sie diese auch nach der Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel.
Man ist letztendlich zur Erkenntnis gekommen, dass die horizontal zurückgelegte Strecke um das Zweifache der Steigung abnimmt. Daraus lässt sich folgendes ableiten:
Zweimal die Steigung (senkrecht gemessen von Tritt zu Tritt) und einmal der Auftritt (horizontal gemessen von Vorderkante Stufe zu Vorderkante Stufe) ergibt in der Summe ein Schrittmaß, welches laut DIN 18065 zwischen 590 und 650 mm liegen soll. Die Formel lautet somit kurz und knapp: Schrittmaß = 2 × s + a, wobei s für die Steigung und a für den Auftritt steht.
Steigung und Auftritt werden übrigens entlang der sogenannten Lauflinie gemessen, die in einem korrekten Treppenplan stets dargestellt sein sollte. Meist liegt diese in der Mitte. Es gibt hier jedoch ein umfangreiches Regelwerk, das durchaus Abweichungen zulässt oder gar erfordert. Dies weiter zu erläutern, würde für diesen Rechner jedoch bei Weitem den Rahmen sprengen.
Neben der in der DIN 18065 enthaltenen Schrittmaßregel gibt es auch noch zwei weitere Regeln, die jedoch in der DIN keine weitere Erwähnung finden. Hierbei handelt es sich um die Sicherheitsregel und die Bequemlichkeitsregel. Beide sind zwar weithin gebräuchlich, basieren leider jedoch nur auf relativ alten und wissenschaftlich wenig aussagekräftigen Erhebungen. Im öffentlichen Bereich legt man in der praktischen Anwendung größeres Augenmerk auf die Sicherheitsregel, im privaten Wohnungsbau achtet man eher auf Bequemlichkeit. Allen voran ist aber immer die Schrittmaßregel einzuhalten. Klar, sie steht schließlich in der DIN.
Hinweis
Meist sind es nur eine oder zwei dieser Regeln, die eingehalten werden (können) – je nachdem, was eben der Grundriss und der Geldbeutel zulässt.
Dieser Rechner beachtet keine minimalen und maximalen Steigungs- und Auftrittswerte. Dies kann aber – abhängig von Gebäudeart und -nutzung, Wohnungsanzahl und Treppenart (z.B. Garten-/Freitreppen) – erforderlich werden. Bei diesem Rechner werden nur die Schrittmaße sowie ergänzend die Sicherheit und die Bequemlichkeit in einem unverbindlichen Rahmen bewertet.
Bitte beachten: Dieser Rechner ist nicht für den gewerblichen Einsatz gedacht!